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„Je höher die Technologie, desto höher das Kontaktbedürfnis.“

John Naisbitt (*1930), amerik. Prognostiker

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung dieser Bedingungen
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von dieser Ausnahme abgesehen erfolgen unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir selbst dann nicht an, wenn Sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden. Änderungen unserer Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Berechnung werden die am Tage der Auftragsannahme gültigen Preise und Bedingungen zugrunde gelegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den jeweils gültigen Preislisten von Gunter Kaufmann EDV-Konzepte und Realisierung.
Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten. Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- oder Maßangaben handelt es sich um Circa-Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden. Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen incl. Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.

3. Lieferung und Lieferfrist / Versand und Gefahrenübergang
Liefer- und Leistungszeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorausgesetzt. Sie sind gleichwohl unverbindlich. Zur Teillieferung sind wir berechtigt.
Diese gilt als selbstständiges Geschäft. lm Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Lieferfristen verlängern sich um den Zeitpunkt, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen, Bestätigungen, u.ä.) aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzuge ist. Unsere Rechte aus Verzug des Bestellers werden hiervon nicht berührt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Haus inklusive Originalverpackung. Ist ein Versand/Transport der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Lager auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie der Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschaden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, der Besteller wünscht ausdrücklich den Abschluss einer solchen Versicherung. Die dann dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

a) Rücknahme:
• Ein Rückgaberecht für an Geschäfts- / Firmenkunden gelieferte Ware besteht nicht.
• Bei an Privatkunden gelieferte Ware ist eine Rücknahme innerhalb von 14 Tagen nur in
Originalverpackung möglich.
• Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen,
geöffnete Software, Zubehör (insbesondere bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen
und Farbbänder).
• Die Rücksendekosten trägt unabhängig vom Warenwert der Käufer.

4. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistung bei Übergabe bzw. Abnahme sofort zu prüfen und uns etwaige bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel erst später, so muss die Anzeige ebenso unverzüglich nach Auftreten des Mangels erfolgen. Mängel, die in diesem Sinne verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflichten, gerügt wurden, können von uns nicht berücksichtigt werden und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar.
Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere Genehmigung, erlöschen ebenfalls jegliche Gewährleistungsansprüche. Auch bringen jegliche Veränderung des Liefergegenstandes, einschließlich z.B. der Seriennummern oder die Verwendung von Ersatzteilen, die der Spezifikation der Originalteile nicht entsprechen, die Gewährleistungspflicht zum Erlöschen.
Bei Vorliegen eines im vorstehenden Sinne festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels verpflichten wir uns zur Nacherfüllung, die zunächst nach unserer Wahl in Form der kostenlosen Nachbesserung oder Neulieferung erfolgt. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen Gunter Kaufmann EDV-Konzepte und Realisierung ist, dass der Mangel sichtbar, reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung stattfindet, können wir hierbei nach eigenem Ermessen treffen. Für den Fall, dass ein Nacherfüllungsversuch fehlschlägt, haben wir das Recht zu einer neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Kunden die Rechte nach den §§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 BGB (Rücktritt oder Minderung) zu. Ein Rücktritt wegen wiederholten Fehlschlagens der Nacherfüllung setzt jedoch mindestens drei vergebliche Nachbesserungen voraus. Schadensersatz müssen wir gewährleistungshalber nur dann leisten, wenn wir den Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten, neu hergestellten, beweglichen Sache Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die Rechte aus den §§ 478, 479 BGB unbenommen. Im Falle von uns zu leistender Gewähr, ist der gelieferte Gegenstand frei unserer Servicewerkstatt zu verbringen. Die Rücksendung der reparierten Teile bzw. des Produktes erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Wird die Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes beim Kunden gewünscht, so werden die unter Gewährleistung oder Garantie fallenden Teile kostenlos geliefert, während die Arbeitslöhne, Wegezeiten und Fahrgelder zu Lasten des Kunden gehen.
lm Prospektmaterial oder in Angebotstexten enthaltene technische Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren grundsätzlich auf Angaben der Hersteller. Wir können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden nicht garantieren.
Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen und unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der von ihm gerügte Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

5. Ausschluss weitergehender Ansprüche
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung haften wir, sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) betroffen sind, für Schäden nur für uns gesetzlich zuzurechnendes, vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Hierbei übernehmen wir keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten sonstigen Garantien, es sei denn, dass hierüber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen war.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne verbotene Eigenmacht zu verüben und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Gefährdung unseres Eigentumsrechtes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt Gutschrift zu dem am Tage des Eingangs der Vorbehaltsware bei uns gültigen Preises, höchstens aber in Höhe des Rechnungsbetrages.

7. Gewährleistung für Datensicherheit
Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Auf Bitten des Kunden übernehmen wir im Auftrag des Kunden das Sichern und/oder Wiederherstellen von Software und Daten, haften jedoch nicht für (auf welche Ursachen auch immer zurückführende) Verluste, wenn Daten oder Software verstümmelt werden oder verloren gehen.

8. Schutz und Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte in Zusammenhang mit Hardware- Vertrieb oder Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angebots- und Schulungsunterlagen etc. verbleiben bei uns bzw. unseren Vorlieferanten.
Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Kauf von Programmen verpflichtet sich der Kunde, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen, und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zu Schadensersatz verpflichtet.

9. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

10. Zahlungen
Alle Rechnungen sind mit Zugang sofort fällig und netto Kasse zu zahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns vor, bei fehlender oder nicht ausreichender Bonitätsinformation nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Insolvenz oder Vergleichsverfahren etc. haben wir das Recht, alle aus dieser Geschäftsverbindung bestehenden Schulden für sofort fällig zu erklären. lm Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Mahngebühren in Höhe von Euro 10,00 berechnen wir für die zweite und jede weitere Mahnung. Zur Aufrechnung, Einbehaltung von Zahlungen oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.

11. Zusatzbedingungen

a) Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und Serviceleistungen folgendes:
Betriebsfremde Arbeiten: Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten
(z.B. Erstellung von Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten, etc.)
Kostenvoranschläge: Soweit in Kostenvoranschlägen die Preissätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um mehr als 20% zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gemäß § 650 BGB zu kündigen.
Zwischenrechnungen: Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes:
Standard-Programme: Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht bevollmächtigt.
Individual-Programme: Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt (vgl. Ziffer 2).
Nutzungsrecht: Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, wie in der Anlage zum Vertrag bzw. im Programmschein im Einzelnen festgelegt, oder - sofern keine genaue Festlegung erfolgt - die Programme für einen einzelnen Anwender auf einem einzelnen Computer zu nutzen.
Fremdlizenzen: Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen. Eine Rückgabe von geöffneter Software ist grundsätzlich ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Firmensitz (Hamburg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als in Hamburg zu erbringen. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch an jedem anderen, nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitender Lieferung, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 1. September 2008


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